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So funktionieren die neuen Verfahren

Die Ausarbeitung eines Wärmebrückenkonzeptes ist ein wichtiger Aspekt der energetischen Fachplanung für ein KfW-Effizienzhaus. Dabei ist es Aufgabe des Sachverständigen, für den angestrebten KfW-Effizienzhausstandard des jeweiligen Gebäudes den geeigneten Ansatz zur Berücksichtigung der Wärmebrücken zu bestimmen sowie die entsprechenden Nachweise zu führen. Die KfW bietet seit Oktober 2015 zwei vereinfachte Verfahren und Dokumentationshilfen für die Wärmebrückenbewertung von KfW-Effizienzhäusern (s. GEB 10-2015, Beitrag KfW-Wärmebrückenbewertung und (Abb. 1) ). Im neuen Infoblatt „KfW-Wärmebrückenbewertung“ wird erläutert, wie für einen KfW-Effizienzhausnachweis ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis geführt und wie mit dem KfW-Wärmebrückenkurzverfahren ein Wärmebrückenzuschlag kleiner oder gleich 0,035 W/m²K nachgewiesen werden kann. Ergänzt wird das Infoblatt durch eine Formularsammlung als Dokumentationshilfe für den Nachweis der Wärmebrückenbewertung. Der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis Sobald bei einem Bauvorhaben nur ein Wärmebrückendetail nicht gleichwertig umgesetzt wird, kann gemäß EnEV der reduzierte Wärmebrückenpauschalansatz von UWB = 0,05 W/(m²K) zu den Planungsdetails des Beiblatts 2 der DIN 4108 nicht mehr verwendet werden. Der hohe Pauschalzuschlag von UWB = 0,10 W/(m²K) würde das H´T-Ergebnis bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus um etwa 13 % erhöhen. Um dies zu umgehen, wäre eine aufwendige detaillierte Wärmebrückenberechnung ...

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