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Anforderungen an die Haustechnik in Niedrigenergiehäusern

Anlagentechnik für geringe Heizlasten

Bundesweit gelten ambitionierte Klimaschutzziele, der CO2-Ausstoß in Deutschland soll bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 85 bis 90 % gegenüber 1990 reduziert werden. Zum Erreichen dieser Ziele soll der Gebäudebestand im Jahr 2050 nahezu klimaneutral werden und dazu der Anteil der erneuerbaren Energien signifikant erhöht werden. Diese Ziele können nur langfristig erreicht werden. Allerdings muss bereits heute bei jedem neu zu errichtenden Gebäude und bei jeder Gelegenheit zur Gebäudemodernisierung das bestmögliche Potenzial an Energieeffizienz ausgenutzt werden. Neben ordnungspolitischen Vorgaben, insbesondere durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und den in den letzten Jahren moderaten Verschärfungen des Anforderungsniveaus setzt die Bundesregierung vor allem auf Freiwilligkeit und gibt entsprechende Impulse durch verschiedene Förderinstrumente sowohl für den Neubau als auch für die Altbaumodernisierung. Die Novelle der EnEV, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, bewirkt zwar derzeit noch keine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus für den Neubau, ab Januar 2016 gilt jedoch eine Erhöhung der Primärenergieanforderung um 25 %. Diese Verschärfung wird bereits erhebliche Auswirkungen auf die Anlagentechnik haben. Ohne deutliche Verbesserungen beim Dämmstandard ist dann der Einsatz eines im unbeheizten Keller aufgestellten Brennwertkessels nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wie bei neu zu errichtenden Gebäuden gibt die Energieeinsparverordnung auch bei der Altbausanierung lediglich einen Mindeststandard vor. Eine Unterschreitung dieses Standards ist bereits heute aus wirtschaftlicher Sicht und auch a ...

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