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Verborgene Schätze hinterm Komma

Auch nach der 2. Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 ist der Einfluss der Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf bei zu errichtenden Gebäuden möglichst gering zu halten. Die numerische Berücksichtigung erfolgt nach DIN V 4108-6 bei der Ermittlung der Transmissionswärmeverluste gemäß der Gleichung HT = Ui Ai Fxi + HWB [Gl. 1] Bei der Ermittlung von HWB besteht – wie auch in der DIN V 18599-2:2011‑12 – die Möglichkeit, entweder einen pauschalen Zuschlag auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche einzurechnen. Die Gleichung hierfür lautet: HWB = ΔUWB A [Gl. 2] Alternativ kann man auch einen detaillierten Nachweis führen: HWB =Σ Ψ i li Fxi [Gl. 3] In der Praxis wird in der Regel im rechnerischen Nachweis für Wohngebäude der Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/(m2K) angesetzt, obwohl zwischen den Architekten und den Fachplanern, die den Nachweis führen, oftmals große Verunsicherungen bestehen, welche Konsequenzen dieser pauschale Wärmebrückenzuschlag nach sich zieht. Die Unsicherheiten resultieren unter anderem inhaltlich aus dem Text der EnEV § 7 Absatz 3 Satz 2 [1] selbst sowie aus den entsprechenden Auslegungen durch das DIBt [2]. Auch die Sichtweisen der KfW, beschrieben in den FAQ [3], und die methodischen Hinweise in der DIN 4108 Bbl 2 im Kapitel „3.5 Gleichwertigkeitsnachweis“ tragen nicht zu einer allgemein gültigen sicheren Einschätzung der Thematik bei. Und schließlich sorgen meistens auch noch unklare vertragliche Vereinbarungen zwischen den ...

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