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Ärger wegen Tauwasser trotz Wärmeschutzverglasung

Tautropfen statt Eisblumen

Damit sich an Bauteiloberflächen kein Tauwasser niederschlägt und sich in der Folge kein Schimmel bildet, fordert die DIN 4108-2:2003 [1] in Abschnitt 6.2 für normale Bauteilanschlüsse einen Mindestwert von fRsi ≥ 0,70. Dieser „Temperaturfaktor“ besagt, dass bis zur raumseitigen Oberfläche mindestens 70 Prozent des Temperaturanstiegs von außen nach innen erfolgt sein muss. Bezogen auf die Norm-Klimarandbedingungen (–5 °C außen, +20 °C innen) heißt dies, dass die Innenoberflächen wärmer als 12,5 °C sein müssen – auch im Bereich von Wärmebrücken. Von dieser zumindest den Fachleuten bekannten Regel sind Fenster ausdrücklich ausgenommen. In DIN EN ISO 13788:2001 [2] heißt es dazu in Anhang D:„Aufgrund der undurchlässigen Oberflächenbehandlung kommt an Fensterrahmen ein Pilzbefall selten vor. Die höchste zulässige relative Luftfeuchte an der Rahmenoberfläche beträgt daher φS = 1.“ Während also für alle anderen Innenoberflächen als Basis für die Definition des Temperaturfaktors zur Schimmelverhütung max. 80 % rel. Luftfeuchte gilt, verschiebt sich bei Fenstern demnach die Grenzbedingung für die Bildung von Tauwasser nach oben, nämlich auf φ= 100 Prozent. Bezogen auf das Norm-Innenklima der DIN 4108 (20 °C, 50 % rel. Feuchte) ergibt sich damit als Minimaltemperatur eine alte Bekannte, die Taupunkttemperatur von 9,3 °C. Es stellt sich die Frage: Können heutige Fenster diese Anforderung überhaupt erfüllen? Was sagt die Wärmebrückenberechnung? Die Entwicklung von Finite-Elemente-Programmen zur z ...

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