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Sanierung von WDVS durch Aufdoppelung

Mantel über der Jacke

In der unendlich langen Geschichte des Wohnens haben sich die Anforderungen an den Wärmeschutz eines Gebäudes binnen dreier Generationen von einem in das andere Extrem gewandelt: Bestimmte sich der Wärmeschutz bei den Vorkriegsbauten allein aus den damals gebräuchlichen Wanddicken der Vollziegelwände, wuchs nach dem ersten Ölschock im Herbst 1973 rasch die Erkenntnis, dass der vorwiegend an hygienischen Aspekten orientierte Mindestwärmeschutz der DIN 4108 aus dem Jahr 1952 bei Weitem nicht ausreicht, um den plötzlich dringend notwendigen Energieeinsparungen beim Beheizen von Wohnungen gerecht zu werden. Monolithische Außenwände mit k-Werten um 1,8 W/m2K, in denen zugige Fenster und Türen mit k-Werten bis 3,5 W/m2K permanent und unkontrolliert für Frischluft sorgten, stellten von heute auf morgen eine nicht mehr zeitgemäße Bauweise dar. Die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 verschärfte demnach die k-Wert-Anforderungen der Außenwände von 1,6 auf 1,1 W/m2K (siehe GEB 11/12-2010, S. 46 ff) und löste somit bei Neubauten einen ersten zaghaften Boom auf Styroporplatten aus, um damit die Außenwände zusätzlich zu bekleben und so deren Wärmeschutz spürbar zu verbessern. Während sich die einen damit begnügten, innenseitig Gipskartonplatten mit aufkaschierter Styroporschicht (Dicke: um zwei bis vier Zentimeter) aufzukleben, griffen andere auf die ersten im Markt erhältlichen Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) zurück, deren Dicke bis in die 1990er-Jahre hinein maximal fünf bis acht Zentimeter aufwies (Abb. 1). Erst in den letzten zwanzig Jahren sin ...

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