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Innendämmung bei Gründerzeithäusern (Teil 1)

Hinter den Kulissen

Es ist kein Geheimnis – Altbauten bergen große energetische Einsparpotenziale. Es ist daher nur konsequent, im Zuge einer Modernisierung auch darüber nachzudenken, die Gebäudehülle nachträglich zu dämmen. Als problematisch kann sich ein solches Vorhaben aber bei städtebaulich markanten Häusern herausstellen, deren Fassaden mit Ornamenten verziert und sehr stark strukturiert sind, die Balkone, Erker und kleinteilige An- oder Vorbauten aufweisen oder komplett unter Denkmalschutz stehen. Ein typischer Vertreter dieser Gattung sind Gründerzeithäuser, deren hochwertige Architektur es in der Regel verbietet, die Fassaden für alle Zeit hinter einem klassischen Wärmedämm-Verbundsystem zu verstecken. Als Alternative kommt dann nur eine Innendämmung infrage. Die Energieeinsparverordnung vom April 2009 (EnEV 2009 [1]) begrenzt beim Einbau innenraumseitiger Dämmschichten (Anlage 3 zu § 9, Abs. 1.c) bei bestehenden Gebäuden den Wärmedurchgangskoeffizienten U mit 0,35 W/(m2K). Bei einer 38 cm dicken Außenwand aus Ziegel­sicht­mauerwerk lässt sich diese Forderung zum Beispiel mit einer acht Zentimeter dicken Innendämmung (λ= 0,035 W/(mK)) erfüllen. Nur wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Dämmschicht in der geforderten Qualität beziehungsweise Dicke aufzubringen, erlaubt die EnEV derzeit noch das Überschreiten dieser U-Wert-Begrenzung. Das AIBau beschäftigt sich im Rahmen einer vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geförderten Forschungsarbeit [2] mit der Frage, ob und in welchen Fällen eine energetische Modernisierung mit Innend&aum ...

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