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GebForumENEV & DIN V 18599

Erweiterung im DG / 2 aneinandergebaute Gebäude

 

30.08.2010 12:02:08

Erweiterung im DG / 2 aneinandergebaute Gebäude

archcf
Die beiden Dachgeschosse von 2 aneinandergebauten Mehrfamilienwohnhäuser werden ausgebaut. Es gibt 2 Adressen und 2 Treppenhäuser, jedoch ist zwischen beiden Gebäuden nur eine einzige 24 cm Trennwand. Es gibt einen einzigen Eigentümer.

Gibt es eine Möglichkeit, beide Dgs als ein Gebäude zu betrachten und zu berechnen? Die EnEV definiert "Gebäude" leider nicht genau in diesem Sinne.

Antworten zu diesem Thema:

30.08.2010 12:11:54

12265: Re: Erweiterung im DG / 2 aneinandergebaute Gebäude

Falk G.
Welche Anlagentechnik ist denn jetzt vorhanden, getrennt für beide Häuser? Was ist denn für das DG angedacht?

Noch was anderes, nur EINE 24cm Wand als Gebäudetrennwand? Schwer vorstellbar, wie soll da z.B. der Scahllschutz realisiert worden sein.

f.gleiwitz
Thread
30.08.2010 12:28:37

12266: Re: Erweiterung im DG / 2 aneinandergebaute Gebäude

archcf
Es handelt sich um Altbauten aus den 60iger Jahren - da hat man eben so gebaut - mit einer Trennwand - ist zu sehen wie eine Wohnungstrennwand.

Die jetzt auszubauenden Dachgeschosse beider Häuser erhalten insgesamt 4 WE mit jeweils eigenen Etagenheizungen - wie es auch in den darunterliegenden alten WE der Fall ist.
Thread
09.09.2010 19:07:26

12275: Re: Erweiterung im DG / 2 aneinandergebaute Gebäude

Peter Mellwig
Ich denke, die unterschiedlichen Adressen sprechen dafür, dass das wirklich als zwei Gebäude zu betrachten ist. Warum wollen Sie sie denn als ein Gebäude rechnen?
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