Fernwärme ist nach §7 Pkt. 3 unter den Voraussetzungen nach Anlage EEWärmeG unter VII. anrechenbar.
In Ihrem Fall scheint es ein Heizkraftwerk zu geben, dass vor allem Müll verbrennt. Bedeutsam ist hier zunächst, dass neben der Wärme auch Elektroenergie erzeugt wird. Welche Stoffe verheizt werden, ist ein zweites Thema. Möglicherweise trifft in Ihrem Fall Pkt. VII 1.d) der Anlage zu.
Wichtig ist hier die Bescheinigung durch den Wärmenetzbetreibers siehe VII. 2.
In Berlin z.B. gibt Vattenfall ein Dokument aus, in dem steht:
Anteil der in KWK erzeugten Wärme 93,2% {>50% nach VII 1.c)}
Anteil regenerativ erzeugter Wärme 5,0% {zu wenig für VII 1.a)}
Primärenergiefaktor 0,567 {also ungefähr so wie der, den Sie nannten}
Siehe auch unter
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/anwendungshinweise_muellverbrennung_bf.pdf
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