GebForumENEV & DIN V 18599

EEWärmeG und Fernwärme

 

 
04.08.2010 14:37:09

EEWärmeG und Fernwärme

Jens Geerke
Gilt die Nutzung von Fernwärme auf jeden Fall als Erfüllung des EEWärmeG?
Im vorliegenden Fall wird das berechnete Gebäude mit Fernwärme aus KWK durch Müllverbrennung versorgt, der Primärenergiefaktor beträgt 0,59, die CO2-Emission beträgt 172,5 g / kWh. Ist aus diesen Werten abzulesen, ob das EEWärmeG erfüllt wird?

Antworten zu diesem Thema:

06.08.2010 14:26:33

12249: Re: EEWärmeG und Fernwärme

Charlie007
Fernwärme ist nach §7 Pkt. 3 unter den Voraussetzungen nach Anlage EEWärmeG unter VII. anrechenbar.
In Ihrem Fall scheint es ein Heizkraftwerk zu geben, dass vor allem Müll verbrennt. Bedeutsam ist hier zunächst, dass neben der Wärme auch Elektroenergie erzeugt wird. Welche Stoffe verheizt werden, ist ein zweites Thema. Möglicherweise trifft in Ihrem Fall Pkt. VII 1.d) der Anlage zu.
Wichtig ist hier die Bescheinigung durch den Wärmenetzbetreibers siehe VII. 2.
In Berlin z.B. gibt Vattenfall ein Dokument aus, in dem steht:
Anteil der in KWK erzeugten Wärme 93,2% {>50% nach VII 1.c)}
Anteil regenerativ erzeugter Wärme 5,0% {zu wenig für VII 1.a)}
Primärenergiefaktor 0,567 {also ungefähr so wie der, den Sie nannten}
Siehe auch unter
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/anwendungshinweise_muellverbrennung_bf.pdf
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