In §9, Abs.(4) wird die Erweiterung und der Ausbau von Gebäuden um beheizte/gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmeter Nutzfläche beschrieben. Was bedeutet in diesem Fall zusammenhängend? Heißt das zeitgleich oder räumlich zusammenhängend?
Im konkreten Fall geht es um einen Kindergarten, der an einer Stelle um einen Mehrzweckraum mit 35 Quadratmeter, udn an einer anderen Stelle des Bestandsgebäudes um Gruppen- und Schlafräume mit insgesamt ca. 120 Quadratmeter erweitert wird.