für mich stellt sich die Frage, ob ich bei einem Bestandsgebäude wo die Bauteile erneuert werden (BT-Nachweis) auch der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden muss.
12233: Re: sommerlicher Wärmeschutz bei Bestandsgebäuden
Falk G.
Warum sollte er nach EnEV für Bestandsgebäude gelten?
Nach EnEV muss der somm. Wärmeschutz nur bei zu errichtenden Gebäuden eingehalten werden (§ 3 und 4 Absatz 4)
Eine Sonderform nimmt meiner Meinung nach §9 Absatz 5 ein. Wenn dieser Absatz zum Zuge kommt, dann ist auch für den neu errichteten Gebäudeteil der somm. Wärmeschutz zu erfüllen.
Es kann bei Bestandsgebäuden sinnvoll sein den Bauherrn auf die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutz hinzuweisen.