Liebe KollegInnen,
Nach Abs. 1§16 EnEV ist ein Energieausweis für ein fertig- gestelltes (Wohn-)Gebäude auszustellen. Da jedoch schon bei Einreichung eines Bauantrags ein Energieausweis mit vorzulegen ist, würde das für mich bedeuten, dass der Aussteller verpflichtet ist, den Einbau aller energetisch relevanter Bauteile in der Bauausführung zu kontrollieren, um deren Richtigkeit zum Bauende hin auch bestätigen zu können.
Die Ausstellung eines Energieausweises für einige Hundert Euro ist mit diesem Aufwand nicht mehr machbar.
Wie halten es die Kollegen mit dem Sachverhalt.