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GebForumENEV & DIN V 18599

Kontrolle der Bauausführung bei Energieausweis

 

09.06.2010 11:24:13

Kontrolle der Bauausführung bei Energieausweis

Stefan_Arnold
Liebe KollegInnen,
Nach Abs. 1§16 EnEV ist ein Energieausweis für ein fertig- gestelltes (Wohn-)Gebäude auszustellen. Da jedoch schon bei Einreichung eines Bauantrags ein Energieausweis mit vorzulegen ist, würde das für mich bedeuten, dass der Aussteller verpflichtet ist, den Einbau aller energetisch relevanter Bauteile in der Bauausführung zu kontrollieren, um deren Richtigkeit zum Bauende hin auch bestätigen zu können.
Die Ausstellung eines Energieausweises für einige Hundert Euro ist mit diesem Aufwand nicht mehr machbar.
Wie halten es die Kollegen mit dem Sachverhalt.

Antworten zu diesem Thema:

21.06.2010 18:34:11

12225: Re: Kontrolle der Bauausführung bei Energieausweis

Raymund Schoen
Lieber Kollege Arnold,

bei mir in NRW ist nach Landesbauordnung bei der Erstellung neuer Gebäude (oder einer baurechtlich relevanten Erweiterung) eine stichprobenartige Kontrolle der durchgeführten energetischen Maßnahme vorgeschrieben und in einem Vordruck zu dokumentieren. Das ist natürlich dem Kunden vorher zu sagen und möglichst in ein Angebot zu fassen. Und das ist natürlich auch entsprechend zu honorieren. Mit dem reinen Planungs- und Berechnungsaufwand ist das nicht abzudecken. Aber Handwerker müssen ja auch bezahlt werden (und kosten viel mehr als der Energiesachverständige), und wenn der Kunde dann durch uns noch eine Baukontrolle bekommt, hat er doch auch etwas davon: nämlich seine Handwerker überwacht, was meistens sehr nötig ist.

MfG Raymund Schoen, Siegburg
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