Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer
12.05.2010 14:08:44
Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer
Falk G.
Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen:
-Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten
- Betriebsgebäude mit einer Raumtemperatur unter 12 °C oder im Jahr weniger als 4 Monate beheizt oder im Jahr weniger als 2 Monate gekühlt
Wie handhabt Ihr die Nutzungsdauer/Heizdauer?
Angenommen das Betriebsgebäude wird nur an einigen Wochenendenn im Jahr für Feier beheizt ( Annahme 20 Wochenenden verteilt auf 6 Monate).
Legt ihr die 4 Monate so aus das man die Einzeltage zusammenzählt und sie dann in der Summe max. 4 Monate ergeben dürfen oder zählt bereits ein " beheiztes" Wochenende als ein voller Monat?
Gibt es dazu eventuell Auslegungsfragen oder ähnliches? Habe bereits diverse Seiten und Bücher durchsucht aber nichts wirklich brauchbares gefunden.
Vielen Dank
Falk Gleiwitz
- Betriebsgebäude mit einer Raumtemperatur unter 12 °C oder im Jahr weniger als 4 Monate beheizt oder im Jahr weniger als 2 Monate gekühlt
Wie handhabt Ihr die Nutzungsdauer/Heizdauer?
Angenommen das Betriebsgebäude wird nur an einigen Wochenendenn im Jahr für Feier beheizt ( Annahme 20 Wochenenden verteilt auf 6 Monate).
Legt ihr die 4 Monate so aus das man die Einzeltage zusammenzählt und sie dann in der Summe max. 4 Monate ergeben dürfen oder zählt bereits ein " beheiztes" Wochenende als ein voller Monat?
Gibt es dazu eventuell Auslegungsfragen oder ähnliches? Habe bereits diverse Seiten und Bücher durchsucht aber nichts wirklich brauchbares gefunden.
Vielen Dank
Falk Gleiwitz
