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Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer

 

12.05.2010 14:08:44

Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer

Falk G.
Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen:
-Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten

- Betriebsgebäude mit einer Raumtemperatur unter 12 °C
oder im Jahr weniger als 4 Monate beheizt oder im Jahr
weniger als 2 Monate gekühlt

Wie handhabt Ihr die Nutzungsdauer/Heizdauer?

Angenommen das Betriebsgebäude wird nur an einigen Wochenendenn im Jahr für Feier beheizt ( Annahme 20 Wochenenden verteilt auf 6 Monate).

Legt ihr die 4 Monate so aus das man die Einzeltage zusammenzählt und sie dann in der Summe max. 4 Monate ergeben dürfen oder zählt bereits ein " beheiztes" Wochenende als ein voller Monat?

Gibt es dazu eventuell Auslegungsfragen oder ähnliches? Habe bereits diverse Seiten und Bücher durchsucht aber nichts wirklich brauchbares gefunden.

Vielen Dank

Falk Gleiwitz
 
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