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Gesetze und Verordnungen


AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 5 - Entwurf

Neue Gebäude-Richtlinie verabschiedet

Das EU-Parlament hat am 18. Mai 2010 die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten müssen jetzt ihre Bauvorschriften so anpassen, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.

RICHTLINIE über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Novelle 1. BImSchV

Eine nachhaltige Reduzierung der Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen der 1. BImSchV ist nur mit einer Regelung zur deutlichen Senkung der Emissionen aus bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und anspruchsvollen Grenzwerten für neue Anlagen erreichbar. Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch eine Neufassung der bereits bestehenden Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die auf Ermächtigungsgrundlagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestützt ist. Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) steht hier in der aktuellen Fassung zum Download.

Beschluss über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV

EEWärmeG: Übersicht zu den Anforderungen

Am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bundesweit in Kraft. Hier haben Sie Zugriff auf die Übersicht zu den Anforderungen des Gesetzes aus dem Beitrag „Was das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bringt: Sonne per Gesetz“ aus GEB 01/2009.

Anforderungen EEWärmeG

EEWärmeG - Nichtamtliche Lesefassung

Die Fraktionen der Regierungskoalition haben am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem am 4. Juli 2008 durch den Verzicht auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Bei dem nachstehenden Dokument handelt es sich um eine unverbindliche Lesefassung der vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 angenommenen Fassung. Nur die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung ist verbindlich. Das Gesetz soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Nichtamtliche Lesefassung EEWärmeG

Neues EEG

Der Bundesanzeiger hat am 31. Oktober 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (BGBl I 2008, 2074) veröffentlicht. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und wird das geltende EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004) ablösen.

Nur-Lese-Version auf juris.de (17 Seiten)

Neue Heizkostenverordnung

Am 1. Januar.2009 trat die Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Sie regelt bei zentraler Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden die Verteilung der Kosten auf die Gebäudenutzer entsprechend ihres jeweiligen Energieverbrauchs.

Neue Heizkostenverordnung


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