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LESERBRIEFE

dena: Stellungnahme zum Brief von Möller

Zu der Meldung Energieausweis zu Dumpingpreisen: Energieberater fordert Klärung von dena und zu dem Leserbrief von Thomas Möller im GEB-Letter 19-2007 haben wir von der (dena) folgende Stellungnahme erhalten:

Auf Ihrer Internetseite haben Sie den Brief von Thomas Möller an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) veröffentlicht. Darin kritisiert der Energieberater die Pressemitteilung der dena Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis vom 26. Juli 2007. Zu den von Herrn Möller aufgeführten Kritikpunkten nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Zur Beilage von Modernisierungsempfehlungen legt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) im Paragraf 20 Absatz 1 Folgendes fest: „Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat der Aussteller dies dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises mitzuteilen.“ Im Absatz 2 heißt es ferner „Die Darstellung von Modernisierungsempfehlungen und die Erklärung nach Absatz 1 Satz 4 müssen nach Inhalt und Aufbau dem Muster in Anlage 10 entsprechen.“ Bei der Anlage 10 handelt es sich um das Formblatt „Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis“, das auch dann nicht fehlen darf, wenn keine Modernisierungsempfehlungen für das konkrete Gebäude möglich sind. Der Energieausweisaussteller ist verpflichtet fachlich zu prüfen, ob und welche Modernisierungsmöglichkeiten gegeben sind. Falls keine Modernisierungsempfehlungen möglich sind, hat er dies mit seiner Unterschrift auf Anlage 10 zu bestätigen.
  2. 2. Bei den Dumpingangeboten von Energieausweisen kritisiert die dena nicht den Preis. Mit der oben genannten Pressemitteilung macht die dena vielmehr Verbraucher darauf aufmerksam, dass alle Angebote von Energieausweisen den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007 entsprechen müssen und mahnt sie deshalb zur Vorsicht.
  3. Das Anbieten von Energieausweisen über das Internet verstößt nicht gegen die EnEV 2007. In der Pressemitteilung weist die dena Verbraucher lediglich darauf hin, dass eine Vor-Ort-Begehung bei der Ausstellung von Energieausweisen aus der Sicht der dena sehr empfehlenswert ist. Denn auf diese Weise lassen sich der bauliche Zustand des Gebäudes und die Modernisierungsempfehlungen viel präziser erfassen.

Die Warnung vor Energieausweisen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007 entsprechen, sieht die dena als ihre Pflicht gegenüber den Verbrauchern an. Es ist unser Anliegen, Verbraucher umfassend über diese neue Regelung und die verschiedenen Qualitäten von Energieausweisen zu informieren sowie eine breite Akzeptanz von Energieausweisen bei den Verbrauchern zu erreichen.

Die dena fühlt sich auch der Vielzahl von seriösen Anbietern von Energieausweisen verpflichtet und möchte sie als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur EnEV 2007 und zur Vorgehensweise bei der Ausstellung von Energieausweisen unterstützen.

Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der dena
Thomas Kwapich, Projektleiter Energieeffizienz im Gebäudebereich bei der dena


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