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Kabinett billigt Anpassung der Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundeskabinett hat die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst.

Damit wurde die Ende August mit der EU-Kommission erzielte Verständigung zu beihilferechtlichen Fragen gesetzlich umgesetzt. Die „Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ enthält im Kern folgende Punkte:

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die KWK-Förderung wird künftig für Anlagen zwischen 1 und 50 MW und für innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Das Gesetz enthält hierzu bereits die ersten Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird Mitte 2017 erlassen und die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18. Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.

Eigenversorgung
Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um mindestens 80% entlastet, d.h. sie zahlen grundsätzlich höchstens 20% der EEG-Umlage.
Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 nichts, d.h. die Eigenversorgung wird bei Neuanlagen grundsätzlich mit der vollen EEG-Umlage belastet und reduziert sich bei neuen EE- und hocheffizienten KWK-Anlagen auf 40 % der EEG-Umlage.

Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen. Weitergehende Informationen zur Verständigung mit der EU-Kommission und zum hieraus resultierenden Umsetzungsbedarf in nationales Recht finden Sie hier.